Einführung

An Ihrem Mercedes wollen und sollen Sie lange Zeit ungetrübte Freude haben. Voraussetzungen dafür sind Sicherheit und Zuverlässigkeit. Um diese zu erhalten ist regelmäßige Wartung und Pflege erforderlich.

Das Mercedes-Benz Wartungssystem umfaßt alle notwendigen Wartungsarbeiten, die durchgeführt werden müssen.

Wir arbeiten ständig an der Weiterentwicklung unserer Fahrzeuge. Bitte
haben Sie Verständnis dafür, daß wir uns Änderungen bei der Wartung
vorbehalten müssen.

Laufende Wartung

Durchsicht                                     1000-5 000 km

Pflegedienst oder Ölservice alle 15 000 km, oder einmal jährlich

Wartungsdienst                         alle 30 000 km, oder alle zwei Jahre

 Die Wartungsumfänge sind im Anschluß an die Bestätigungen -aufgeführt.

Die Fahrzeug-Datenkarte enthält alle wichtigen Daten Ihres Fahrzeuges.

Bei erschwerten Betriebsbedingungen ist ein zusätzlicher Ölwechsel ohne Filterwechsel alle 7500 km empfehlenswert.

Erschwerte Betriebsbedingungen sind:

• Mehr als 50 % Kurzstreckenverkehr (weniger als 8 km pro Fahrt) in
Verbindung mit einer Kühlmitteltemperatur unter 80 °C. Dies gilt
besonders bei tiefen Außentemperaturen.

• Mehr als 50 % Fahrten in den unteren Gängen in Verbindung mit.. hoher Motorbelastung (Gebirgsfahrten, Anhängerbetrieb usw.).

 Besondere Wartungsmaßnahmen

Bremsflüssigkeit alle 2 Jahre erneuern lassen, möglichst im Frühjahr (siehe Seite 64).

Nur von uns freigegebene Bremsflüssigkeit verwenden. Jede
Mercedes-Benz Service-Station erteilt hierüber Auskunft.
Bestätigung über durchgeführte Erneuerung der Bremsflüssigkeit
Seite 54. -3

Vor Beginn der kalten Jahreszeit (in Ländern mit hohen Temperaturen einmal jährlich) die Korrosions-/Frostschutzmittel-Konzentration im Kühlmittel überprüfen lassen.

Alle drei Jahre das Kühlmittel erneuern lassen (siehe Seite 69). Bestätigung über durchgeführte Erneuerung des Kühlmittels Seite 56.

Staubfilter, Umluftfilter und Aktivkohlefilter werden im Rahmen des Wartungsdienstes erneuert. Bei hohem Staubanfall oder häufigem Umluftbetrieb entsprechend früher erneuern lassen.

  Regelmäßige Kontrollen

Wirempfehlen vor jeder größeren Fahrt zu prüfen:

Motor-Ölstand

Kühlmittelstand

Flüssigkeitsstand der Bremsanlage und der Kupplungsbetätigung 29b
(bei mechanischem Getriebe) prüfen.
Muß Bremsflüssigkeit nachgefüllt werden, eine Mercedes-Benz
Service-Station aufsuchen und die Ursache, zum Beispiel
Belagverschleiß oder Undichtheit feststellen lassen.

Batterie - nur destilliertes Wasser nachfüllen (nur Batterie im Motorraum).

Scheibenwaschanlage, Scheinwerfer-Reinigungsanlage - Wässer mit Mercedes-Benz Scheibenwaschmittel-Konzentrat nachfüllen, Funktion kontrollieren, Wischerblätter prüfen.

Reifen-Luftdruck - mindestens alle 14 Tage.

Schmierarbeiten

Gelenkbereiche der Motorregulierung regelmäßig und nach jeder Motorwäsche schmieren, auf Funktion und Zustand prüfen.

 Bestätigungen

Die termingerechte Durchführung aller Pflege- und Wartungsdienste
wird von Ihrer Mercedes-Benz Service-Station in diesem Heft
bestätigt.

Auf den nächsten Service-Termin weisen die Angaben im Sichtfenster
des Wartungsheftes hin, zusätzlich werden Hinweismarken im
Fahrertürrahmen angebracht. Hinweismarken, die an den nächsten
Wechsel der Bremsflüssigkeit erinnern sollen, werden im Motorraum
angebracht.

Wartungsarbeiten beinhalten keine Reparaturarbeiten; für diese ist ein j gesonderter Auftrag zu erteilen.

Weitere Informationen, die die Wartung Ihres Fahrzeuges betreffen,
erteilt Ihnen jederzeit Ihre Mercedes-Benz Service-Station.

Wir wünschen Ihnen gute Fahrt

Mercedes-Benz Aktiengesellschaft

Hinweise auf Gewährleistung

Zur Durchführung der Wartungsarbeiten steht Ihnen ein gut ausgebautes Netz von Mercedes-Benz Service-Stationen zur Verfügung. Jede dieser Werkstätten bietet mit ihren Einrichtungen, ihren Werkzeugen, ihren speziell geschulten Fachkräften, ihrer Erfahrung und den regelmäßigen technischen Anweisungen durch das Werk die Gewähr dafür, daß Ihr Fahrzeug fachgerecht, gründlich und den neuesten Erkenntnissen entsprechend durchgesehen und gewartet wird.

Gewährleistungsansprüche, deren Umfang sich nach dem Kaufvertrag richten, können bei jeder autorisierten Mercedes-Benz Service-Station vorgebracht werden.

Bitte befolgen Sie die Vorschriften dieses Wartungsheftes und sorgen Sie für die Einhaltung derselben auch dann, wenn Sie das Fahrzeug einem Dritten zu Benutzung und Pflege überlassen. Nur dann gehen Sie sicher, daß Ihnen Gewährleistungsansprüche erhalten bleiben.

Werden vorgeschriebene Pflege- und Wartungsdienste während der Fahrzeug-Gewährleistung nicht regelmäßig oder nicht rechtzeitig sowie nicht in von Mercedes-Benz autorisierten Werkstätten durchgeführt, kann über einen Gewährleistungsanspruch erst nach Vorliegen des herstellerseitigen Untersuchungsbefundes entschieden werden.

 Soweit gesetzliche Vorschriften über Abgasreinigung bestehen, ist zu beachten, daß die Motoren nach besonderen Weisungen und mit besonderen Meßgeräten gewartet und eingestellt werden müssen. Veränderungen oder Eingriffe in Abgasreinigungsanlagen sind nicht '•> zulässig. Alle Mercedes-Benz Service-Stationen sind mit den einschlägigen Vorschriften vertraut.