Achtung! Verletzungsgefahr!

Unsachgemäßes oder leichtsinniges Verhalten kann zu Verletzungen durch die sich entfaltenden Airbags führen, da die Airbags bei einem Unfall innerhalb von

Millisekunden aufgeblasen sein müssen.

Die Verletzungen sind meistens nicht kritisch, jedoch sind in unmittelbarer Nähe der Airbag-austritte auch schwerste Verletzungen, besonders bei Kleinkindern,

möglich.

Die Airbags können nur in der vorgesehenen Weise schützen, wenn alle Fahrzeuginsassen ihren Sicherheitsgurt korrekt angelegt haben. Sicherheitsgurte anlegen, siehe Seite 53.

Die Airbags bieten zusätzlichen Schutz; jedoch ist zur Vermeidung von Verletzungen durch die sich entfaltenden Airbags folgendes zu beachten:

Die Sitzposition nur so nahe wie nötig zum Airbag wählen.

Während der Fahrt nicht nach vorn beugen.

Das Lenkrad immer am Lenkradkranz anfassen, damit sich der Airbag ungehindert entfalten kann.

Es dürfen sich keine Gegenstände auf den Airbags oder zwischen den Airbags und den Insassen befinden.

Fahren Kinder mit, unbedingt Kinderrückhajteeinrichtungen verwenden. Siehe Seite 51.

Haben die Airbags ausgelöst, die heißen Teile nicht berühren. Airbags, die nach einem Unfall ausgelöst haben, müssen erneuert werden.

Die Lenkrad-Polsterplatte oder die Beifahrer-Airbagabdeckung nicht überziehen, keine Plaketten oder Aufkleber anbringen, da sonst die Funktion der Airbags

nicht mehr gewährleistet ist.

An den Bauteilen der Rückhaltesysteme, einschließlich der Verkabelung, darf keine Veränderung vorgenommen werden.

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Beim Verschrotten von Airbag-Einheiten sind Sicherheitsvorschriften zu beachten. Diese Vorschriften können bei jeder Mercedes-Benz Service-Station

eingesehen werden.

Die Haltbarkeit der Airbags ist begrenzt. In der Regel beträgt sie 15 Jahre.

Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir daher dringend, nach spätestens 15 Jahren die Airbags in einer Mercedes-Benz Service-Station erneuern zu lassen.

Bei Fahrzeugverkauf ist der Eigentümer verpflichtet, den Erwerber auf diese Punkte hinzuweisen. Dies geschieht durch Aushändigen der Betriebsanleitung.

Die Airbags sind so ausgelegt, daß sie bei einem Frontalaufprall auslösen. Die Auslösung erfolgt nur ab einer genau festgelegten Schwere des Aufpralls. Dabei

löst der Beifahrer-Airbag auch dann aus, wenn der Beifahrersitz nicht besetzt ist.

Haben die Airbags ausgelöst, werden geringe Mengen Rauch frei. Dieser Rauch ist weder gesundheitsschädlich noch deutet er auf einen Brand im Fahrzeug hin.

Die Gewebestruktur der Airbags kann durch das schnelle Aufblasen leichte Hautverletzungen an Händen und im Gesicht verursachen.

Bei Unfällen, bei denen keine erheblichen Kräfte von vorn einwirken, lösen die Airbags nicht aus. Bei diesen Unfällen werden Fahrer und Beifahrer wie auch die übrigen Insassen im

üblichen Maße durch die angelegten Sicherheitsgurte geschützt.

SRS-Kontrolleuchte (Supplemental Restraint System)

Wird der Schlüssel im Lenkschloß in Stellung 1 oder 2 gedreht, leuchtet die Kontrolleuchte im Kombi-Instrument für ca. 4 Sekunden auf. Dies bestätigt die

Funktionsfähigkeit der Airbags.

Wenn sie nicht aufleuchtet, längere Zeit nicht ausgeht, nicht erlischt, flackert oder während der Fahrt aufleuchtet, liegt eine Störung vor. Dann besteht die Möglichkeit, daß die Airbags bei

einem Unfall nicht auslösen. Das SRS-System umgehend von einer Mercedes-Benz Service-Station überprüfen lassen.

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